Meyer/Stemmle - Lieferkettenhinweis

Lieferkettenhinweis


Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten

Unsere Entscheidungen haben Auswirkungen darauf, unter welchen Bedingungen Menschen tätig werden. Sorgfältig ausgewählte Lieferanten und nachhaltige Lieferketten sind zentrale Bestandteile unserer Einkaufspolitik und des Nachhaltigkeitsmanagements. Die enge und langfristige Zusammenarbeit mit unseren Partnern ist die Grundlage dafür, dass wir für die Menschen vor Ort wirksam werden können.

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) regelt diese Verantwortung verbindlich für deutsche Unternehmen und schafft damit ein Bewusstsein für die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten.

Wir bekennen uns ausdrücklich dazu, die Menschenrechte und die Umwelt zu achten, zu schützen und entsprechende gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie unsere Grundsätze und Anforderungen, welche unser
Verhaltenskodex für Geschäftspartner
regelt, teilen, respektieren, einhalten und anwenden.

Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen können via E-Mail an die Beschwerdestelle adressiert werden.

humanrights@meyerstemmle.de

In unserer Verfahrensordnung (siehe unten) sind die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren verständlich, nachvollziehbar und im Sinne größtmöglicher Transparenz dargestellt.
Hier findet man unsere Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren